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Safe Sport im Sächsischen Turn-Verband

Damit es einem Kind gut geht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Da diese bei jedem Kind individuell sind, können sie im Gesetz nicht genau definiert werden. Grundsätzlich liegt eine Kindeswohlgefährdung dann vor, wenn das Verhalten (Handeln oder Unterlassen) anderer Personen im Widerspruch zu den Bedürfnissen des Kindes steht, so dass dem Kind eine erhebliche körperliche und/oder seelische Beeinträchtigung droht.

Folgende Formen der Kindeswohlgefährdung können unterschieden werden:

Auch Grenzverletzungen wie:

Wichtig ist, dass jeder Mensch für sich selbst entscheidet, was er als unangemessen und grenzüberschreitend empfindet. Kinder und Jugendliche haben ein Mitspracherecht. Ein "Nein!" muss immer respektiert und die Gefühle der Kinder und Jugendlichen gehört werden. Niemand soll Angst haben müssen, über unangenehme Situationen zu sprechen oder Hilfe zu suchen!

Um zu entscheiden, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, müssen folgende drei Punkte erfüllt sein:

Treffen alle diese Punkte zu, wird von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen. Sind nicht alle Punkte erfüllt, kann dem Kind trotzdem Hilfe angeboten werden, eine Meldung an das Jugendamt ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Der STV spricht sich gegen jede Art von Gewalt aus. Unser Ziel ist es, für dieses Thema zu sensibilisieren und es offen zu kommunizieren.

Das Safe-Sport-Konzept baut auf drei Säulen: Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Für jede dieser Säulen sind in den Untermenüs detaillierte Informationen hinterlegt. Für die Aufarbeitung von Fällen stellen wir euch Ansprechpartner zur Seite.


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