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Intervention | Safe Sport - Sächsischer Turn-Verband
Auf der Interventionsebene sollte ein Plan für den Umgang mit Fehlverhalten von Ehrenamtlichen/Hauptamtlichen und/oder (Verdachts-)Fällen in der Organisation erstellt werden. Ein solcher schriftlich fixierter Plan ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines Schutzkonzeptes und kann helfen, besonnen und fachlich korrekt zu handeln. Der Interventionsplan sollte folgende Ziele haben:
- die rasche Klärung des Verdachts und die Beendigung der Gewalthandlungen
- den nachhaltigen Schutz der Betroffenen
- die Bereitstellung von Hilfsangeboten für alle Beteiligten (Fegert et al., 2020; UBSKM, o.J)
Zum Öffnen weiterer Informationen bitte einfach auf den entsprechenden Reiter klicken:
Grundsätze beim Umgang mit einem (Verdachts-) Fall
Ruhe bewahren
- Nicht unüberlegt oder überstürzt handeln
- Stattdessen zügig und planvoll vorgehen
Alternativen prüfen und transparent vorgehen
- alternative Szenarien ebenso sorgfältig prüfen wie den Verdacht
- transparent handeln und Entscheidungen begründen, um den Vorwurf der Vertuschung zu vermeiden
Sorgfältige Dokumentation
- Festhalten aller Beobachtungen, unterschieden nach konkreten Beobachtungen, Aussagen/Beobachtungen anderer, Daten zu Täter*in und Betroffenen.
- Gesagtes möglichst wörtlich wiedergeben
- zwischen Beobachtungen und Interpretationen unterscheiden
- Datenschutz und Vertraulichkeit beachten
- Notizen datieren und nicht mit Bleistift verfassen
- Dokumentationsbogen als Leitfaden verwenden
Download
Dokumentationsbogen bei Verdacht auf Gewalt
Von der Wahrhaftigkeit des Kindes ausgehen
- Aussagen von Betroffenen sollten reflektiert, aber nicht angezweifelt werden
- Zweifel können Erfahrungen verschlimmern/ entgegengebrachtes Vertrauen ersticken
- Bei Betroffenen kann es durch die Belastung zu widersprüchlichen Aussagen kommen
Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen
- Achtung der Persönlichkeitsrechte ALLER (auch der Beschuldigten)
- Vorsicht bei Versprechen von Verschwiegenheit
- Interventionen besprechen und Wünsche/Widerstände berücksichtigen
Verantwortung für die Betroffenen übernehmen
- Im äußersten Notfall müssen Entscheidungen gegen den Willen der Betroffenen getroffen werden
- Aber nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheiden
- Altersgerechte Gespräche über notwendige Entscheidungen führen
Öffentlichkeitsarbeit
- Sorgfältige Abwägung, ob die Presse informiert werden soll
- Benennung eines Ansprechpartners für die Presse, um eigenmächtiges Handeln zu vermeiden und den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten
- Vorher festlegen, was gesagt werden soll
- Fakten und Ergebnisse/Abschluss mitteilen
Bewertung eines Verdachts
- Liegt meist bei der Leitungsebene/Vorstandschaft
Orientierungsfragen:
- Worum geht es eigentlich?
- Was ist der Verdacht?
- Was könnten andere Erklärungen sein?
- Wie deutlich ist der Verdacht?
- Ist der Verdacht plausibel?
- Handelt es sich um eine vorsätzliche/nicht vorsätzliche Tat?
- Wie ist die Schwere der Tat einzuschätzen?
Vage bleibender Verdacht |
Hinreichend konkreter Verdacht |
Ausgeräumter Verdacht |
- Entstehung aus Gerüchten, Andeutungen oder Schlussfolgerungen
- Grenzverletzendes Verhalten
- Keine eindeutige Aufklärung der Verdachtsmomente
- Aussage-gegen-Aussage
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- Mehrere Kinder/Jugendliche berichten davon
- Relevanter Verdacht aus pädagogischer Sicht
- Konkrete Beobachtungen
- Bild-oder Videomaterial
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- Nachweislich falsche Verdächtigung
- Zweifelsfreier Beweis, dass sich die Tat nicht ereignet hat bzw. nicht durch die beschuldigte Person verübt wurde
|
Einrichtung eines Krisenteams
- Sollte geklärt werden, bevor ein konkreter Fall eintritt
- Obligatorische Mitglieder: Leitungsebene/Vorstandschaft
- Interne Fachkraft/Ansprechperson
- Externe Fachkraft (siehe "Kontaktstellen")
- optional Vertreter*innen des Dachverbands bzw. Trägers
Aufgaben:
- Planung & Koordination des weiteren Vorgehens in regelmäßigen Treffen
- Aufgabenverteilung je nach Expertise und Erfahrung
- Entscheidung über Schutzmaßnahmen für Betroffene
- Entscheidung über Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden
Vorgehen
- Gespräche mit den Sorgeberechtigten
Grundsätzlich gilt: So viel Information wie nötig, so wenig Informationen wie möglich!
Ziele:
- Information über die Situation und bereits unternommene Schritte
- Beratung und Unterstützung anbieten (durch externe Partner)
- Schutz der Betroffenen sicherstellen
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
- Keinen Anlass für "üble Nachrede" geben
- Keine Weitergabe von Täter*innenwissen
- Abstimmung der nächsten Schritte
- Gespräch mit der/dem Beschuldigten
- Maximal zwei Personen plus Beschuldigte*r
- Emotionale Offenheit für die Gesprächsführung erforderlich
- Gespräch nicht konfrontativ gestalten
- Gespräch gut vorbereiten
- Genaue Kenntnis des Vorfalls und der Details, die den Verdacht begründen
- Fakten sammeln - sonst besteht die Gefahr der Manipulation durch die*den Beschuldigte*n
- Von der Unschuldsvermutung ausgehen
- Keine suggestiven (=beeinflussenden) Fragen stellen
Täter*innen wollen meist:
- einen guten Eindruck hinterlassen und
- den Verdacht zerstreuen.
- Entscheidung über weitere Maßnahmen
Schutzmaßnahmen
- Verbands- / Vereinsausschluss der*des Täter*in/Hausverbot
- Hilfe für (in)direkt Betroffene
Strafverfolgung
- Die Beweisführung in Strafverfahren wegen (sexualisierter) Gewalt ist häufig sehr schwierig.
- Oft fehlt es an objektiven Beweismitteln oder Zeug*innen.
- Für die Betroffenen ist ein Strafverfahren zudem oft sehr belastend und führt im schlimmsten Fall zu einer erneuten Traumatisierung.
- Da (sexualisierte) Gewalt ein Offizialdelikt ist, muss sie von den Strafverfolgungsbehörden von Amtswegen verfolgt werden.
- Eine Anzeige sollte daher gut überlegt sein.
Organisationsspezifisch
- Beratungs- und Begleitangebote für Ehrenamtliche und Hauptamtliche in der Organisation
- Beratung der Gesamtorganisation
Vorgehen im Überblick