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Intervention | Safe Sport - Sächsischer Turn-Verband

Auf der Interventionsebene sollte ein Plan für den Umgang mit Fehlverhalten von Ehrenamtlichen/Hauptamtlichen und/oder (Verdachts-)Fällen in der Organisation erstellt werden. Ein solcher schriftlich fixierter Plan ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines Schutzkonzeptes und kann helfen, besonnen und fachlich korrekt zu handeln. Der Interventionsplan sollte folgende Ziele haben:


Zum Öffnen weiterer Informationen bitte einfach auf den entsprechenden Reiter klicken:

Grundsätze beim Umgang mit einem (Verdachts-) Fall

Ruhe bewahren

Alternativen prüfen und transparent vorgehen

Sorgfältige Dokumentation

Download

  Dokumentationsbogen bei Verdacht auf Gewalt

Von der Wahrhaftigkeit des Kindes ausgehen

Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen

Verantwortung für die Betroffenen übernehmen

Öffentlichkeitsarbeit

Bewertung eines Verdachts

Orientierungsfragen:

Vage bleibender Verdacht Hinreichend konkreter Verdacht Ausgeräumter Verdacht
  • Entstehung aus Gerüchten, Andeutungen oder Schlussfolgerungen
  • Grenzverletzendes Verhalten
  • Keine eindeutige Aufklärung der Verdachtsmomente
  • Aussage-gegen-Aussage
  • Mehrere Kinder/Jugendliche berichten davon
  • Relevanter Verdacht aus pädagogischer Sicht
  • Konkrete Beobachtungen
  • Bild-oder Videomaterial
  • Nachweislich falsche Verdächtigung
  • Zweifelsfreier Beweis, dass sich die Tat nicht ereignet hat bzw. nicht durch die beschuldigte Person verübt wurde
Einrichtung eines Krisenteams

Aufgaben:

Vorgehen
  1. Gespräche mit den Sorgeberechtigten

    Grundsätzlich gilt: So viel Information wie nötig, so wenig Informationen wie möglich!

    Ziele:
    • Information über die Situation und bereits unternommene Schritte
    • Beratung und Unterstützung anbieten (durch externe Partner)
    • Schutz der Betroffenen sicherstellen
    • Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
    • Keinen Anlass für "üble Nachrede" geben
    • Keine Weitergabe von Täter*innenwissen
    • Abstimmung der nächsten Schritte
  2. Gespräch mit der/dem Beschuldigten
    • Maximal zwei Personen plus Beschuldigte*r
    • Emotionale Offenheit für die Gesprächsführung erforderlich
    • Gespräch nicht konfrontativ gestalten
    • Gespräch gut vorbereiten
    • Genaue Kenntnis des Vorfalls und der Details, die den Verdacht begründen
    • Fakten sammeln - sonst besteht die Gefahr der Manipulation durch die*den Beschuldigte*n
    • Von der Unschuldsvermutung ausgehen
    • Keine suggestiven (=beeinflussenden) Fragen stellen
    Täter*innen wollen meist:
    • einen guten Eindruck hinterlassen und
    • den Verdacht zerstreuen.
  3. Entscheidung über weitere Maßnahmen

    Schutzmaßnahmen
    • Verbands- / Vereinsausschluss der*des Täter*in/Hausverbot
    • Hilfe für (in)direkt Betroffene
    Strafverfolgung
    • Die Beweisführung in Strafverfahren wegen (sexualisierter) Gewalt ist häufig sehr schwierig.
    • Oft fehlt es an objektiven Beweismitteln oder Zeug*innen.
    • Für die Betroffenen ist ein Strafverfahren zudem oft sehr belastend und führt im schlimmsten Fall zu einer erneuten Traumatisierung.
    • Da (sexualisierte) Gewalt ein Offizialdelikt ist, muss sie von den Strafverfolgungsbehörden von Amtswegen verfolgt werden.
    • Eine Anzeige sollte daher gut überlegt sein.
    Organisationsspezifisch
    • Beratungs- und Begleitangebote für Ehrenamtliche und Hauptamtliche in der Organisation
    • Beratung der Gesamtorganisation
Vorgehen im Überblick


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