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Prävention | Safe Sport - Sächsischer Turn-Verband

Ziel der Gewaltprävention ist es, Gewalt im Sport gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei geht es nicht nur um körperliche Gewalt, sondern auch um Gewalt, die nicht unmittelbar sichtbar ist und physische Folgen haben kann. Laut der "SicherImSport"-Studie aus dem Jahr 2022 haben mindestens 70 % der Sporttreibenden bereits Erfahrungen mit Gewalt im Sport gemacht.

Mit dem Präventionskonzept und den nachfolgenden Maßnahmen bietet der STV den Vereinen eine Orientierung zur Umsetzung. Es müssen nicht alle Inhalte auf einmal umgesetzt oder gar integriert werden. Die Erstellung eines Präventionskonzeptes ist ein Prozess, der nicht mit einem Mal abgeschlossen ist und immer wieder durch weitere Maßnahmen ergänzt werden kann und soll.

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  Handlungsleitfaden Prävention


Zum Öffnen weiterer Informationen bitte einfach auf den entsprechenden Reiter klicken:

Leitbild

Das Leitbild oder die Leitlinien spiegeln die Haltung und die Ideale eines Vereins wider. An diesen Grundsätzen wird sich orientiert und danach gehandelt. Es dient den Mitgliedern als Orientierung und gibt dem Verein Handlungssicherheit. Für ein Präventionskonzept dient das Leitbild als Grundlage, da hier die Grundsätze zum Thema Gewaltprävention verankert sind. Das Leitbild ist jedoch nicht abgeschlossen, sondern es können jederzeit Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Um ein solches Leitbild zu entwickeln, kann sich der Verein folgende Fragen stellen:

Risikoanalyse

Das Ziel einer Risikoanalyse ist es, die Stellen zu identifizieren, an denen Gewalt auftreten kann. Es ist zu fragen, welche Orte, Gelegenheiten vor Ort oder Möglichkeiten, mit Kindern allein zu sein, der Täter nutzen kann, um Gewalt vorzubereiten und auszuüben. Bei einer internen Durchführung besteht die Gefahr, dass aufgrund von Betriebsblindheit die tatsächlichen Schwachstellen übersehen oder Risiken verharmlost werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine externe Person, wie z. B. eine Opfer- oder Täterberatungsstelle, hinzuzuziehen.

Ehrenkodex

Der Ehrenkodex soll Trainern, Übungsleitern sowie haupt- und ehrenamtlichen Personen Handlungssicherheit zum Schutz vor Gewalt an Kindern und Jugendlichen geben. Er benennt die Pflichten und Aufgaben der Verantwortlichen. Jeder Verein kann für sich selbst einen Ehrenkodex erarbeiten. Die Erarbeitung eines Ehrenkodex sollte unter Einbeziehung der Trainer und Übungsleiter, aber auch die Sportler erfolgen. Mit einem Ehrenkodex setzt der Verein ein Zeichen gegenüber potenziellen Tätern, sowohl nach innen als auch nach außen. Die Trainer, Übungsleiter und Mitarbeiter müssen informiert werden und den Ehrenkodex unterschreiben.

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  DOSB-Ehrenkodex

Verhaltensregeln

Ein Verein kann Verhaltensregeln für Trainer, Übungsleiter, aber auch für Sportler aufstellen. Dabei können nicht nur Regeln zwischen dem pädagogischen Personal und den Sportlern aufgestellt werden, sondern auch für den Umgang der Sportler untereinander. Diese Vorgaben sollten gemeinsam erarbeitet werden, damit sie von allen Beteiligten akzeptiert werden. Es entsteht Handlungssicherheit für alle, wenn eindeutig definiert ist, wie miteinander umgegangen werden soll. Der Inhalt sollte klar beschrieben werden, damit verständlich ist, welche Handlungen zu einer Verletzung der Schutznormen führen. Diese Verhaltensregeln sollten klar kommuniziert werden. Sie können in schriftlicher Form ausgehändigt, in den Turnhallen ausgehängt oder über andere Medien, wie z. B. einen Newsletter, kommuniziert werden.

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  Voschlag Beispiele Verhaltensregeln

Pädagogisches Konzept

In einem pädagogischen Konzept legt der Verein seine pädagogischen (erzieherischen) Grundsätze fest. Es ist komplexer als ein Verhaltenskodex. Beide bauen aufeinander auf und müssen ein stimmiges Bild ergeben. Das Konzept beinhaltet die konkreten Arbeitsweisen, Werte und Ziele, die für alle transparent gemacht werden müssen. Es dient der Orientierung über die Regeln, gibt Sicherheit im Umgang mit den Kindern und ermöglicht eine Überprüfung. Vereine können dieses Konzept nutzen, um Kindern und Eltern ein besseres Bild vom Verein zu vermitteln. So wird gezeigt, wie und mit welchen Methoden die Kinder unterrichtet werden.

Sexualpädagogisches Konzept

Das sexualpädagogische Konzept dient der Prävention von sexualisierter Gewalt. Es beinhaltet Elemente wie die Förderung des Selbstbewusstseins, der Körperwahrnehmung, Selbstverteidigung, Balance von Nähe und Distanz und der Sexualerziehung. Das Thema Sexualität soll offen angesprochen werden, damit Kinder und Jugendliche wissen, wie sie damit umgehen können. Das Ziel der Maßnahmen ist, dass es zu einem positiven Verhältnis zum eigenen Körper verhelfen soll.

Medienpädagogisches Konzept

Digitale Medien sind allgegenwärtig und unterliegen einem ständigen technologischen Wandel. Diese Medien können nicht nur positive, sondern auch negative Auswirkungen auf die Menschen haben. Ein medienpädagogisches Konzept soll helfen, Kindern und Jugendlichen Chancen und Risiken sowie Rechte und Regeln der Mediennutzung aufzuzeigen.

Erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnisse dienen dem Nachweis von Vorstrafen und werden vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. In diesem ist auch ersichtlich, ob ein Berufsverbot gegen die Person verhängt wurde. Es kann von den Personalverantwortlichen ein erweitertes Führungszeugnis von haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen verlangt werden, die mit der Betreuung, Beaufsichtigung, Ausbildung oder Behandlung von Minderjährigen befasst sind. Alle Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres können ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Minderjährige sind also nicht von der Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ausgenommen. Das erweiterte Führungszeugnis sollte vor Aufnahme der Tätigkeit verlangt und in regelmäßigen Abständen von drei bis fünf Jahren eingeholt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch während der Tätigkeit Kenntnis über rechtskräftige Verurteilungen besteht. Wer einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis hat, ist für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sport nicht geeignet.

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  Beantragung erweitertes Führungszeugnis

Sensibilisierung von Ehren- & Hauptamtlichen

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Wahrnehmung von Gewalt und die Sensibilisierung dafür. Es soll deutlich werden, wann Gewalt mit welchen Handlungen beginnt. Diese Sensibilisierung soll bei Trainern, Sportlern und auch Eltern umgesetzt werden. Diese Sensibilisierung muss regelmäßig erfolgen, z. B. in Form von Schulungen, Seminaren, Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Dazu muss es offen thematisiert werden, damit es für alle transparent gemacht wird und die Betroffenen es akzeptieren und davon profitieren können.

Partizipation

Unter Partizipation wird verstanden, dass Kinder und Jugendliche an Entscheidungen mit teilhaben sollen, die sie betreffen. Dabei sollen die Kinder lernen, mit den Erwartungen anderer und ihren eigenen Bedürfnissen umzugehen. Bei den Sportlern stärkt es das Selbstvertrauen und das Vertrauen in den Verein und Verband. Die Erwachsenen erfahren, was die Kinder bewegt und welche Bedürfnisse sie haben. Die Sportler sollen aktiv mit in die Vereinsarbeit einbezogen werden und ein Mitspracherecht haben. Sie sollen Aufgaben und Positionen im Verein übernehmen können, um so in die Vereinsarbeit und in den Trainingsalltag eingebunden zu werden.

Beschwerdemanagement

Beschwerden sind eine Form der Partizipation. Sportler, Eltern und Trainer werden dadurch direkt erreicht und einbezogen. Beschwerden können von den Kindern selbst oder von Dritten, wie Eltern oder anderen Sportlern geäußert werden, wenn z. B. ein Fehlverhalten gegenüber dem Kind wahrgenommen wurde. Es muss klar definiert sein, wer sich mit diesen Beschwerden befasst. Es darf keine Machtasymmetrien geben, damit die Sportler ihre Meinung frei äußern können. Einer Beschwerde ist nachzugehen und sie ist gewissenhaft zu überprüfen. Dies kann auch unter Hinzuziehung Dritter geschehen. Im Vordergrund steht immer der Schutz des Betroffenen. Es sollten interne und externe Anlaufstellen für die Menschen in den Vereinen benannt werden.

Verankerung in der Satzung

Das Leitbild wird als allgemeines Ziel und für die Handlungsgrundsätze in der Satzung verankert. Damit kann der Verband den Vereinen Handlungen vorgeben. Die Vereine haben somit eine Vorlage für ihre eigene Satzung und können diese Grundsätze entsprechend formulieren. Nicht nur das Leitbild soll in der Satzung verankert sein, sondern auch die geltenden Verhaltensregeln, der Ehrenkodex oder Verbandsstrafen. Mit der Verankerung des Präventionsgedankens schaffen die Vereine auch eine Grundlage für Vereinsstrafen. Die Rechtsfolge muss in der Satzung verankert sein, damit entsprechende Sachverhalte mit z. B. Sperren oder Ausschlüssen geahndet werden können.

Benennung von Ansprechpartnern

Innerhalb des Vereins sollte eine Ansprechperson benannt werden, die sich ein spezifisches Wissen über Gewalt im Sport aneignet, als Vertrauensperson zur Verfügung steht und den Leitfaden umsetzt. Die Ansprechperson sollte kommuniziert werden und allen bekannt sein.
Wenn die Vereine keine eigene Ansprechperson aus ihren Reihen finden, können sie auch die Kontaktdaten des Verantwortlichen des STV auf ihrer Internetseite und in der Turnhalle hinterlegen, um auf ihn aufmerksam zu machen.

Sina Herzig
safesport@stv-turnen.de
0341 - 14 93 86 76

Öffentlichkeitsarbeit ausbauen

Durch Öffentlichkeitsarbeit kann der Verein vermitteln, dass er keine Form von Gewalt akzeptiert. Durch die regelmäßige Kommunikation, z. B. über Präventionsmaßnahmen oder die Ansprechperson, wird der Vereine für das Thema sensibilisiert.

Fortbildungsangebote

Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
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  Praeventionsplakat DTB


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