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Corona-Soforthilfe für Sportvereine 2021

Ab sofort können die Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen (LSB), die durch die Folgen der Corona-Pandemie unverschuldet in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Soforthilfe-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat eine vorläufige Bewilligung erteilt, mit der – bei positiver Prüfung des Antrags – zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden kann.

Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden auf der LSB- Homepage die notwendigen Informationen und die neuen Formulare zur Beantragung.

Link:
» www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe

Corona-FAQ
Der Landessportbund Sachsen (LSB) hat außerdem alle Corona-Maßnahmen, die den organisierten Sport betreffen, auf der LSB-Website zusammengefasst und interpretiert. Der aktuelle Wortlaut der FAQ wird immer mit den verantwortlichen Ministerien in Dresden abgestimmt. Die FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.

FAQ = frequently asked questions = dt.: häufig gestellte Fragen

Links:
» Corona-FAQ (LSB) vom 03.05.2021
» Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen

Bild: LSB Sachsen

Datum 21.04.2021


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