Mit der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 28. Januar 2021 und den aktualisierten Allgemeinverfügungen (gültig bis einschließlich 14. Februar 2021) ist der Betrieb von Sportstätten weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich (*). Sport unter freiem Himmel bleibt mit Einschränkungen erlaubt.
Der Landessportbund Sachsen (LSB) hat alle Maßnahmen, die den organisierten Sport betreffen, in einer Übersicht gebündelt (Corona-FAQ) und interpretiert. Der aktuelle Wortlaut der FAQ wurde mit den verantwortlichen Ministerien (Sozial- sowie Innenministerium) in Dresden abgestimmt.
(*) Bitte beachten: Bindend sind hier die Weisungen der jeweiligen Kommune bzw. des regional zuständigen Gesundheitsamtes!
Links:
» Corona-FAQ (LSB) vom 28.01.2021
» Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen
Die FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Achtung - die Inhalte sind Veränderungen unterworfen und werden daher immer wieder aktualisiert und ergänzt.
Datum 03.02.2021