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Corona-FAQ Januar 2021

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung und den aktualisierten Allgemeinverfügungen ab 08. Januar 2021 (bis voraussichtlich 07. Februar 2021) ist der Betrieb von Sportstätten nur noch für Profi- und Kadersportler möglich (*). Sport unter freiem Himmel bleibt mit Einschränkungen erlaubt.

Wie schon in den vergangenen Monaten hat der Landessportbund Sachsen (LSB) alle Maßnahmen, die den organisierten Sport betreffen, in einer Übersicht gebündelt (Corona-FAQ) und interpretiert. Der aktuelle Wortlaut der FAQ wurde mit den verantwortlichen Ministerien in Dresden abgestimmt.

(*) Bitte beachten: Bindend bleiben hier die Weisungen der jeweiligen Kommune bzw. des regional zuständigen Gesundheitsamtes!

Links:
» Corona-FAQ (LSB) vom 11.01.2021
» Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen

Die FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Achtung - die Inhalte sind Veränderungen unterworfen und werden daher immer wieder aktualisiert und ergänzt.

Datum 14.01.2021


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