In einem Schreiben vom 07. Dezember 2020 informiert der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seine Mitgliedsorganisationen über eine neue Regelung in § 4 der „Transparenzregistergebührenverordnung". Für Vereine, die sich von der Gebühr befreien lassen wollen (pro Jahr 4,80 €), entsteht dadurch die Notwendigkeit, den Befreiungsantrag 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht anerkannt wird.
Detaillierte Informationen sind dem beigefügten DOSB-Schreiben zu entnehmen.
Download Informationsschreiben Gebührenbefreiung Transparenzregister:
Datum 17.12.2020