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Corona-FAQ Dezember 2020

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung und den aktualisierten Allgemeinverfügungen ab 14. Dezember 2020 (bis voraussichtlich 10. Januar 2021) ist der Betrieb von Sportstätten nur noch für Profi- und Kadersportler möglich. Sport unter freiem Himmel bleibt mit Einschränkungen erlaubt.

Wie schon in den vergangenen Monaten hat der Landessportbund Sachsen (LSB) alle Maßnahmen, die den organisierten Sport betreffen, in einer Übersicht gebündelt (Corona-FAQ) und interpretiert. Der aktuelle Wortlaut der FAQ wurde mit den verantwortlichen Ministerien in Dresden abgestimmt.

„Am wichtigsten ist, dass man noch rausgehen darf und Sport treiben kann. Fünf Personen aus maximal zwei Haushalten können sich treffen. Ansonsten wird es schon sehr schwierig. Mit Ausnahme des Berufssports können wir derzeit keinen Sport anbieten", erklärte Christian Dahms, Generalsekretär des LSB, am 14. Dezember 2020 in einem Interview mit dem MDR. Außerdem ergänzte er: „(…) Wir hoffen, dass der Sport nach dem Restart auch eine der ersten Anlaufstellen wird, um miteinander wieder vorwärts zu kommen und sich angstfrei in der Gemeinschaft zu treffen."

Bindend bleiben außerdem die Weisungen der Kommunen und der regional zuständigen Gesundheitsämter.

Links:
» Corona-FAQ (LSB) vom 11.01.2021
» Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen

Die FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Achtung - die Inhalte sind Veränderungen unterworfen und werden daher immer wieder aktualisiert und ergänzt.

Datum 17.12.2020


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