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Erneute Pause für den Vereinssport im November

Aufgrund der am 28. Oktober 2020 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens muss auch der Vereinssport ab dem 02. November 2020 pausieren - voraussichtlich für die Dauer von vier Wochen. Es ist davon auszugehen, dass die Behörden kurzfristig entsprechende Anweisungen zur Schließung der Sportstätten in Kraft setzen. Die Richtlinien der Kommunen und ihrer Gesundheitsämter sind bindend. Wir empfehlen unseren Vereinen (wie schon im Frühjahr), sich dort über konkrete Festlegungen zu informieren.

Dreh- und Angelpunkt für die Entscheidungen der regional zuständigen Behörden ist Sachsens neue Corona-Schutzverordnung, welche die Sächsische Staatsregierung am 30. Oktober 2020 veröffentlicht hat.

Der Präsident des Landessportbundes Sachsen (LSB), Ulrich Franzen, bedauerte die aktuelle Lage ausdrücklich. Er warb bei den LSB-Mitgliedsorganisationen jedoch um Verständnis und bat, den Vereinssport für den angegebenen Zeitraum einzustellen.

LSB-Generalsekretär Christian Dahms hingegen kritisierte weitere Einschränkungen: „Wir haben wenig Verständnis dafür, dass dem organisierten Sport in Sachsen nun erneut die Grundlage entzogen wird. Seit Monaten wird in unseren Vereinen und Verbänden sehr diszipliniert mit Hygienekonzepten, Abstandsregeln und Kontakterfassung gearbeitet. Diese Maßnahmen wurden schnell eingeführt und haben sich bewährt. Der für kommenden Montag angekündigte harte Einschnitt ist aus unserer Sicht deswegen nur schwer nachvollziehbar. (...) Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, die Angebote der Sportvereine in der nächsten sächsischen Corona-Schutzverordnung weiter zu berücksichtigen: Riskieren Sie nicht die jahrelange Arbeit von zahlreichen Haupt- und vor allem Ehrenamtlichen! Eine erneute Schließung wäre eine Katastrophe für den sächsischen Vereinssport.“

Der LSB kündigte an, sich weiter für staatliche Hilfen für den organisierten Sport in Sachsen einzusetzen. Als ersten Schritt fordert der Verband eine Verlängerung der Soforthilfe-Förderrichtlinie in das Jahr 2021. Die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern erlassene Richtlinie ermöglicht es LSB-Mitgliedsvereinen, die durch die Corona-Maßnahmen unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, einmalig Soforthilfe-Zahlungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu beantragen.

Wir informieren in unseren Medien über weitere Entscheidungen für den Sportbereich.

Link:
» Sächsische Corona-Schutz-Verordnung 30.10.2020
» Website LSB Sachsen
» Informationen zur Corona-Soforthilfe für sächsische Vereine

Datum 29.10.2020


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