Ab dem 04. Mai 2020 dürfen sächsische Vereine unter Beachtung verschiedener Vorgaben den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen – zunächst ausschließlich im Freien. Darauf verständigten sich die Mitglieder der sächsischen Staatsregierung.
Diese Regelung schließt keine Sportarten aus. Das Training soll in kleinen Gruppen stattfinden. Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden (siehe Link).
Über die verpflichtenden Regelungen für Sachsen hinaus hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) Leitlinien für eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports in Zeiten der Corona-Pandemie erarbeitet (siehe Download).
Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen.
Der Landessportbund Sachsen (LSB) setzt sich dafür ein, dass sukzessive weitere Lockerungen zugelassen werden, die eine Wiederaufnahme des Vereinssports in Hallen bzw. des Wettkampfbetriebs ermöglichen – soweit die Entwicklung der Corona-Infektionen das zulässt.
Link:
» Hygiene-Leitfaden für den Vereinssport (Außensportstätten) beim LSB Sachsen
Download DOSB-Leitlinien:
Datum 04.05.2020