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Corona-Epidemie: ZPP-Sonderregelungen für Präventionskurse

Um Anbieter, Kursleiter und Teilnehmer von Präventionskursen in der aktuellen Situation zu unterstützen, haben die gesetzlichen Krankenkassen, in deren Verantwortung die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) tätig ist, folgende Sonderregelungen getroffen:

Nachholtermine:
Kurseinheiten von Präventionskursen, die aufgrund der Corona-Epidemie unterbrochen werden mussten, können bis 31.12.2020 nachgeholt werden.

Abrechnung einzelner Kurseinheiten:
Sofern es nicht möglich ist, einen Präventionskurs zu 80 Prozent zu besuchen, können die bisher absolvierten Kurseinheiten bei der jeweiligen Krankenkasse zur Abrechnung eingereicht werden. Bitte stellen Sie die Teilnahmebescheinigungen mit den tatsächlich absolvierten Kurseinheiten aus! Sofern Sie die Kursgebühr vollständig rückerstattet haben, dürfen Sie keine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Bei anteiliger Kursgebühr-Rückerstattung ist auch nur der tatsächlich vom Versicherten geleistete Beitrag auf der Teilnahmebescheinigung anzugeben.

Weiterführung von Präventionskursen:
Anbieter und Kursleiter haben nach Abstimmung mit den Teilnehmenden die Möglichkeit, zertifizierte Präventionskurse auf digitalem Wege (z. B. als Live-Übertragung) bis spätestens 31.12.2020 fortzuführen und zu beenden, sofern eine Unterbrechung des Kurses durch die Corona-Epidemie notwendig ist.

Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - § 20 SGB V
Zentrale Prüfstelle Prävention
Rellinghauser Str. 93, 45128 Essen

Info-Hotline:
Tel.: 02 01 - 565 82 90
Mo.-Do. 08.00-17.00 Uhr
Fr. 08.00-15.00 Uhr

Link:
» Website ZPP

Datum 29.03.2020


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