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Soforthilfepaket: auch Sportvereine antragsberechtigt

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben ein umfassendes Hilfspaket beschlossen, das die Folgen der Corona-Krise abfedern soll. Das Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. €. Sportvereine und -verbände sind grundsätzlich als antragsberechtigt bzw. förderfähig ausgewiesen (auch wenn kein Rechtsanspruch besteht).

Betroffene Vereine mit Beschäftigungsverhältnissen bzw. Vereine, die wirtschaftlich tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind, sollten umgehend Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen stellen. In Sachsen ist das die Sächsische Aufbaubank (SAB). Wir haben den Kontakt nachfolgend verlinkt.

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Link:
» Antrag bei der SAB

Datum 30.03.2020


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