Update 22. November 2021:
Laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung, die voraussichtlich bis zum 12. Dezember 2021 gilt, ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, von Fitnessstudios und ähnlicher Einrichtungen für Publikumsverkehr untersagt.
Ausnahme:
> Sportbetrieb für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Da man davon ausgeht, dass die Kinder regelmäßig in der Schule getestet werden, sind weitere Tests im Verein nicht zwingend vorgeschrieben. Sollten einzelne Schulen aufgrund der aktuellen Lage aber temporär geschlossen sein, ist es ratsam, evtl. im Verein zu testen.
Anleitungspersonal unterliegt grundsätzlich der 3G-Regelung.
Weitere Ausnahmen:
> Sport im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen
> Dienstsport
> sportwissenschaftliche Studiengänge
> vertiefte sportliche Ausbildung
> Schwimmkurse
> Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader
> lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler
> Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren
Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G) zwecks Kontrolle durch den Betreiber und zur Kontakterfassung.
Auch die Durchführung des Schulsports bleibt erlaubt.
Die Behörden der Kommunen sind außerdem befugt, zusätzliche Maßnahmen anzuordnen.
Link:
» Vereinsberatung: Corona FAQ (LSB-Website, 14.12.2021)
Stellungnahme 12. November 2021:
Die Corona-Lage (nicht nur) in Sachsen bleibt angespannt. Beinahe alle Regionen verzeichnen hohe Infektionszahlen. Viele Krankenhäuser steuern auf ihre Auslastung zu. Einzelne Schulen satteln – zumindest übergangsweise – wieder auf Fernunterricht um. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Corona-Schutzverordnung fixierte Überlastungsstufe binnen kurzer Zeit erreicht ist. Die Landesregierung hat deshalb eine neue Verordnung verabschiedet, die seit dem 08. November 2021 gilt und auch den organisierten Sport tangiert.
Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einordnung des Freizeit- und Breitensports als „private Zusammenkunft“. Damit gilt – vorläufig und bis zur nächsten Änderung – für den Trainings-, Übungs- und Wettkampfbetrieb in Innenräumen, dass maximal 10 Personen ohne Corona-Impf- bzw. Genesenen-Nachweis (aber mit Test) mit einer weiteren Anzahl Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (mit Test) und einer weiteren Anzahl Geimpfter / Genesener (2G, ohne Test) in einem Raum zusammenkommen dürfen. Die Kinder und die 2G-Gruppe unterliegen keiner Begrenzung. Theoretisch. Aber ist das in Anbetracht der Lage überhaupt sinnvoll? Die Verantwortlichen in den Vereinen sind gut beraten, im Zweifelsfall immer im Sinne der Gesundheit und Unversehrtheit zu entscheiden.
Mit diesen verengten Rahmenbedingungen befindet sich der organisierte Sport erneut in einer komplexen Schieflage. In den Vereinen stauen sich Unsicherheit und Frust. Viele befürchten, dass der geordnete Trainings- und Wettkampfbetrieb praktisch wieder undurchführbar wird.
Der Landessportbund Sachsen (LSB) kritisiert die neue Regelung dementsprechend deutlich und möchte mit Staatsministerin Petra Köpping noch in dieser Woche nachverhandeln. Beispielsweise plädiert der LSB für die Beibehaltung der 3G-Regel und eine konsequente Wiederaufnahme der umfangreichen und kostenfreien Testungsmöglichkeiten.
In der Zwischenzeit stellt sich natürlich auch für uns im Sächsischen Turn-Verband die Frage, wie wir in der Situation handeln. Fakt ist: Oberste Priorität hat für uns die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten in unseren Vereinen. In Abstimmung mit der Fachkommission wurde am vergangenen Wochenende beispielsweise entschieden, sämtliche Wettkämpfe im Gerätturnen am 13. und 14. November 2021 in Chemnitz abzusagen (Sächsische Meisterschaften und Seniorenmeisterschaften Einzel). Wirtschaftliche Erwägungen spielen bei dieser Entscheidung KEINE Rolle – das sei noch einmal deutlich gesagt.
Uns ist bewusst, dass in den Diskussionen über den Umgang mit dem Virus unterschiedliche Positionen und Meinungen aufeinanderprallen, auch in unseren Gremien und Kommissionen. Das Thema polarisiert. Umso wichtiger ist, dass der sachliche, respektvolle Dialog nicht abreißt. Er ist notwendig, um praxistaugliche Kompromisse zu finden. Gerade der organisierte Sport darf nicht zulassen, dass sich die Gräben in der Gesellschaft weiter vertiefen.
Zwei Vorschläge von unserer Seite: anstelle eines 3G-Modells wäre es aktuell vernünftiger und sicherer, für den Vereinssport (aber auch darüber hinaus) ein 1G-Modell einzuführen, d. h. unabhängig vom Impfstatus testen sich ALLE regelmäßig. Voraussetzung ist, dass die Tests wieder kostenfrei bzw. kostengünstig zur Verfügung stehen und als Nachweis anerkannt werden.
Ein weiteres Instrument wäre die Anerkennung der Eigenverantwortung: In vielen Vereinen liegen noch die mit hohem Aufwand erstellten Hygienekonzepte vor und könnten schnell umgesetzt werden, Tests eingeschlossen. Ein – wenn auch eingeschränkter – Sportbetrieb bliebe damit möglich, ohne die Kontrolle über das Infektionsgeschehen zu verlieren.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Das sind unsere Vorschläge für die kommenden Wochen. Derzeit gelten aber die im zweiten Absatz genannten Regeln, über die wir uns nicht hinwegsetzen. Ausschlaggebend sind außerdem die Weisungen der Gesundheitsämter und Behörden vor Ort.
Jenseits aller Debatten bleibt unumstößlich: regelmäßige sportliche Betätigung (v. a. auch an der frischen Luft), ausreichend Schlaf und Erholung sowie eine vollwertige, saisonal orientierte Ernährung leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Immunsystems und damit zur Erhaltung der Gesundheit.
Bleibt sportlich, bleibt gesund, bleibt zuversichtlich!
Euer Präsidium des Sächsischen Turn-Verbandes
Links:
» Hoffnung für den organisierten Sport im Freistaat Sachsen: Ein erster Schritt in die richtige Richtung (LSB-Website, 12.11.2021)
» Interview: Sachsens Sport kontra Politik: „Kein Rechtsbruch“(LSB-Website, 10.11.2021)
» Position des organisierten Sports in Sachsen (LSB-Website, 02.11.2021)
Datum 12.11.2021