In einer Meldung vom 23. Dezember 2020 informierte der LSB Sachsen über steuerliche Erleichterungen für Vereine und das Ehrenamt, die mit dem Jahreswechsel in Kraft traten:
Der neue Gesetzestext des Jahressteuergesetzes sieht für 2021 z. B. eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von bislang 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro vor.
Für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungsbestätigungen, den sogenannten „Spendenquittungen“, wird die Grenze von 200 auf 300 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass für die steuerliche Anerkennung von Zuwendungen bis zu diesem Betrag der Kontoauszug des Spenders als Beleg für das Finanzamt ausreichend ist.
Außerdem steigt die Besteuerungsfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro. Somit können Vereine ihre Einnahmen aus Werbung und Sponsoring, aus der selbstbewirtschafteten Vereinsgaststätte oder auch dem Verkauf von Fanartikeln in weit größerem Umfang ertragssteuerfrei erzielen als bisher.
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Datum 04.01.2021