Die Mitglieder des sächsischen Kabinetts haben weitere Lockerungen der Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz beschlossen: ab 15. Mai 2020 dürfen Innensportanlagen sowie Fitness- und Sportstudios, Tanzschulen und Gastronomie wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich (weiterhin ohne Publikum) ist allerdings streng an die Einhaltung der Hygienevorschriften gebunden, die per Allgemeinverfügung vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegeben werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen.
Vereinsgaststätten und ähnliche Einrichtungen dürfen ebenfalls wieder öffnen.
Zwingende Voraussetzung für die genannten Lockerungen zum Infektionsschutz ist eine anhaltend niedrige Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus. Für den Fall, dass auf 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuerkrankungen registriert werden, ist eine sogenannte „Notfallbremse“ geplant, die bisher erlaubte Lockerungen wieder außer Kraft setzt.
Die neuen Vorgaben gelten vorerst bis zum 05. Juni 2020.
Links:
» Hygiene-Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Vereinssports beim LSB Sachsen
» Anleitung, Hilfen und Regeln für den Wiedereinstieg in vereinsbasiertes Sporttreiben beim Deutschen Turner-Bund
» Informationen und Auflagen für die Öffnung von Vereinsgaststätten beim DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen
Download „Die zehn Leitplanken des DOSB":
Datum 12.05.2020