Sächsischer Turn-Verband e.V.
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Gütesiegel Präventionssport

Präventionskurse nach SGB V, § 20: aktuelle Informationen (...)

Die Gütesiegel „Pluspunkt Gesundheit“/ „Sport pro Gesundheit“ helfen den Vereinen, öffentlich deutlich zu machen, dass sie über qualitativ hochwertige Angebote im Gesundheitssport verfügen.

Präventionssport nach SGB V, § 20
Um im Verein auch künftig Präventionskurse nach § 20, SGB V anbieten zu können, ist es nunmehr notwendig, sowohl das Antragsverfahren als auch die Kurskonzepte nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zu aktualisieren, denn die allerletzte Übergangsfrist mit Anerkennung von individuellen Kursprogrammen endet am 31.07.2017

Ab 01.08.2017 können Übungsleiter B „Sport in der Prävention“ nur noch mit den vom Deutschen Turner-Bund (DTB) evaluierten Kurskonzepten oder mit den „Masterprogrammen“ der Landessportbünde eine Zulassung ihrer Präventionskurse erwarten, wenn sie in die jeweiligen Kurskonzepte eingewiesen worden sind und gemeinsam mit ihrem Verein das Gütesiegel Deutscher Standard Prävention beantragen. Der Antrag dafür ist nur online möglich und für STV-Mitgliedsvereine kostenfrei. „Berufsprofis“, wie z. B. Sport-/Gymnastiklehrer, Physio- oder Ergotherapeuten können auch weiterhin individuelle Kurse zur Zulassung bei der ZPP beantragen, müssen aber umfangreiche Ausarbeitungen von Stundenbildern einreichen, die einen enormen Aufwand erfordern.

Wir empfehlen daher allen interessierten Präventionskursleitern, sich in die standardisierten Präventionskurse des DTB einweisen zu lassen. Diejenigen, die bereits vor 2016 beim Sächsischen Turn-Verband (STV) Kursleitereinweisungen für „Rücken-Fit“ „Rücken-Aktiv“ und Cardio-Fit“ besucht haben, sind aufgefordert, zur Anerkennung durch die ZPP aktualisierte Zertifikate beim STV kostenfrei anzufordern. Detaillierte Infos dazu und entsprechende Handlungsempfehlungen sind der Übersicht zu den DTB-Kursen zu entnehmen (siehe Download).

Beantragungsverfahren zur Zulassung durch die ZPP
Die ZPP nimmt ausschließlich Online-Anträge an. Achtung: Online-Meldungen via DTB-GymNet sind nur mit einem Vereins-Login möglich! Dieses muss zuvor schriftlich beantragt werden. Nachdem sich der Vereinsadministrator in das DTB-GymNet eingeloggt hat, klickt er auf den linken grünen Schlüssel. In der linken Spalte findet man Anträge (versehen mit kleinem Pluspunkt-Logo). Wenn man hier anklickt, besteht die Möglichkeit, einen Neuantrag oder einen Verlängerungsantrag zu stellen.

Links:
» zur Beantragung / Verlängerung des Qualitätssiegels „Pluspunkt Gesundheit“ / „Sport pro Gesundheit“
» „Pluspunkt Gesundheit“ auf der DTB-Website
» Ablauf der Beantragung (inkl. Vereins-Login)

Da die Aktivierungszeit im DTB-GymNet begrenzt ist, sollte man zuvor die benötigten Dokumente (Kopie der aktuell gültigen ÜL-Lizenz „Sport in der Prävention“ oder Qualifikationsnachweis in einem sportaffinen Beruf, den Nachweis für die entsprechende Kursleitereinweisung bei evaluierten standardisierten Programmen, zwei Fortbildungsnachweise, einer davon idealerweise Qualitätszirkel Gesundheitssport) digitalisieren, weil diese Dokumente zum Schluss der Online-Meldung hochgeladen werden müssen.

Aktualisierung von Kurszeiten ZPP-geprüfter Präventionskurse
Für die Aktualisierung von Kurszeiten der bereits ZPP-geprüften Präventionskurse mit identischen Übungsleitern (innerhalb der Laufzeit von drei Jahren) sind keine Neuanträge notwendig. Neue Kurszeiten kann man im DTB-GymNet für bereits zertifizierte Kursangebote wie folgt einpflegen:

> Login DTB-GymNet
> Vereinsverwaltung öffnen
> "Anträge" (im Menü auf der linken Seite, siehe kleines Pluspunkt-Symbol)
> Reiter / Registerkarte "Pluspunkt Gesundheit Prävention ZPP" (oben links)
> Reiter / Registerkarte "Angebote" (darunter)
> in der Spalte "Termine" auf den Link "Zeiten bearbeiten" im gewünschten Kurs klicken
> Angaben aktualisieren und dann speichern

Gütesiegel „Pluspunkt Gesundheit“ / „Sport Pro Gesundheit“
Verlängerungen / Neubeantragungen des Qualitätssiegels „Pluspunkt Gesundheit“ / „Sport pro Gesundheit“ für Gesundheitssportkurse und auch für Dauerangebote im Vereinssport sind weiterhin sowohl schriftlich als auch online mit Antrag für STV-Mitgliedsvereine kostenfrei möglich.

Links:
» zur Beantragung / Verlängerung des Qualitätssiegels „Pluspunkt Gesundheit“ / „Sport pro Gesundheit“
» zur Beantragung / Verlängerung „Pluspunkt Gesundheit“ / „Sport pro Gesundheit" (im STV ausschließlich für Prävention)
» „Pluspunkt Gesundheit“ auf der DTB-Website

Informationen / Rückfragen:
STV / Dr. Reinhard Weber
Tel.: 03 41 - 14 93 86 65

Download: Informationen ZPP-zertifizierte DTB-Kursprogramme (Stand 16.04.2020):


Das Gütesiegel „Pluspunkt Gesundheit“ ist eine Auszeichnung für besondere Gesundheitssport-Angebote im Verein, die festgelegte Qualitätskriterien erfüllen (siehe „Leitfaden Prävention“ und „Kernziele im Gesundheitssport“).

1994 wurde dieses Qualitätssiegel vom Deutschen Turner-Bund (DTB) entwickelt. Im Jahr 2000 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Dachmarke „Sport pro Gesundheit“ eingeführt. Alle „Pluspunkt Gesundheit“-Angebote erhalten somit auch dieses Gütesiegel, ohne dass es zusätzlich beantragt werden muss. Der „Pluspunkt Gesundheit“ kann sowohl für Dauerangebote im Vereinssport als auch für Präventionskurse nach § 20 SGB V verliehen werden. Neu- und Verlängerungsanträge zur Erlangung des Gütesiegels „Pluspunkt Gesundheit“/“ Sport pro Gesundheit“ können kostenlos sowohl online (Vereinslogin notwendig) als auch schriftlich gestellt werden.

Präventionskurse nach § 20 SGB V, u. a. in den Handlungsfeldern Bewegung und Entspannung/Stressbewältigung, sind zeitlich begrenzt, stehen auch Nicht-Vereinsmitgliedern offen und können von den gesetzlichen Krankenkassen auf Grundlage der Vorgaben im „Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember 2014“ bezuschusst werden.

Für Turn- und Sportvereine sind Präventionsangebote nach § 20 SGB V maßgeblich, die folgenden Präventionsprinzipien zugeordnet werden können:

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
  • Förderung von Entspannung (palliativ-regeneratives Stressmanagement)

Dabei ist zu beachten: Präventionskurse, die von Übungsleitern B „Sport in der Prävention“ (ohne gesundheitssportaffinen Berufsabschluss) geleitet werden, können nur dann bezuschusst werden, wenn das Angebot dem 1. Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ zugeordnet werden kann. Für die Bezuschussung der Präventionskurse, die den anderen Präventionsprinzipien zugeordnet werden, ist eine fachspezifische Berufsqualifikation notwendig.

Die bundeseinheitliche und Krankenkassen übergreifende Qualitätssicherung für Präventionskurse nach § 20 SGB V obliegt der „Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP).

Die Gütesiegel „Pluspunkt Gesundheit“/ „Sport pro Gesundheit“ helfen den Vereinen, öffentlich deutlich zu machen, dass sie über qualitativ hochwertige Angebote im Gesundheitssport verfügen.


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